Die Schulträger im Landkreis Helmstedt können ab sofort Mittel aus dem Digitalpakt des Bundes beantragen. Landesweit stehen den Schulen in Niedersachsen für die Verbesserung ihrer IT-Infrastruktur rund 522 Millionen Euro zur Verfügung. 4.018.075 Euro davon gehen in den Landkreis Helmstedt. Bis zum Ablauf des Jahres 2023 können die Schulträger beim Kultusministerium Anträge bis zur Erreichung ihrer zugewiesenen Fördersumme stellen.
Als Sprecher für Digitalisierung meiner Fraktion bitte ich darum, dass Programm nicht für ein einmaliges Endgeräte-Anschaffungsprogramm zu nutzen, sondern die Strukturen für die Digitalisierung so zu verbessern, dass auch Schülerinnen und Schüler der kommenden Jahre davon profitieren können.
Wichtig sei, sich nun zügig um die Mittel zu bemühen: „Je schneller der Förderantrag gestellt wird, desto schneller kann das Geld vor Ort bei unseren Schülerinnen und Schülern eingesetzt werden.“
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Zum Hintergrund:
Unter https://digitaleschule.niedersachsen.de/antrag/online-antrag-auf-fordergelder-179228.html können die Schulträger Mittel aus dem Digitalpakt beim Land Niedersachsen beantragen. Die Verteilung der Mittel basiert auf zwei Säulen: Jede Schule ab 60 Schülerinnen und Schülern bekommt einen maximalen Sockelbetrag von 30.000 Euro (kleinere Schulen erhalten 500 Euro pro Schüler). Zusätzlich zu diesem Sockelbetrag steht jedem Schulträger ein sogenannter Kopfbetrag zu. Dieser Betrag errechnet sich anhand der jeweiligen Schülerzahlen. Der Schulträger kann den jeweiligen Kopfbetrag dann unter den Schulen in seinem Verantwortungsbereich eigenverantwortlich aufteilen.