Ich begrüße den Inhalt des Entwurfes des Strukturstärkungsgesetzes. Eine Förderquote in dieser Höhe hilft uns im Landkreis Helmstedt, mögliche Projekte tatsächlich finanzieren zu können. Dadurch, dass das Land hilft, da es die Mittel vom Bund „verwaltet“, wird der Landkreis in die Lage versetzt, Ideen und wirtschaftlich interessante Projekte auch in die Praxis umzusetzen.
Statement des Bundestagsabgeordneten Falko Mohrs (Wahlkreis Helmstedt-Wolfsburg) zum heute veröffentlichten Gesetzentwurf:
„Der heute verschickte Referentenentwurf sichert dem Landkreis Helmstedt zur Bewältigung des Strukturwandels Förderungen in Höhe von bis zu 90 Millionen Euro zu. Eine solch feste Zusage ist wichtig für die weitere Planung aller Beteiligten im Landkreis. Unterm Strich geht der Wirtschaftsminister in der Fördersumme aber leider nicht über die in den Eckpunkten beschlossene maximale Höhe hinaus. Ich halte die 90 Millionen für einen wichtigen Baustein, hätte aber vor dem Hintergrund der anstehenden Herausforderungen einen deutlich höheren Betrag als angemessen betrachtet. Da zwischenzeitlich jedoch weitaus geringere Summen (bis hin zu gar keiner Förderung) diskutiert wurden, hat das abgestimmte Vorgehen der Verantwortlichen im Land, dem Landkreis und der Bundespolitik Wirkung gezeigt.
Positiv ist, dass der Bund 90 Prozent der Förderung übernimmt. Die Kofinanzierung konnte also auf zehn Prozent begrenzt werden. Das ist wichtig, damit die Gelder auch wirklich abgerufen werden. Hier können wir also einen Erfolg verzeichnen. Ebenso ist es gut, dass die zeitliche Befristung, wie für alle Förderungen im Rahmen des Gesetzes, bis 2038 erweitert worden ist. Erste Entwürfe des Ministers für die Eckpunkte beinhalteten noch eine Befristung bis zum Jahr 2025.
Insgesamt bewegt sich der Entwurf also im Rahmen der Eckpunkte. Die Gesamthöhe konnte leider nicht noch weiter erhöht werden. Bei der zeitlichen Befristung bis 2038 und der 90-Prozent-Förderung des Bundes konnten wir uns mit unseren Forderungen durchsetzen.“
Hintergrund:
Der Bundeswirtschaftsminister hat am heutigen Donnerstag, den 22. August 2019, den Referentenentwurf für das „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ an die weiteren Ministerien und Länder zur Beratung verschickt. Nach internen Angaben sind eine Befassung und der Beschluss durch das Bundeskabinett für den 28. August 2019 geplant. Grundlage für diesen Gesetzentwurf sind die vom Bundeskabinett am 22. Mai 2019 beschlossenen „Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission ‚Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung‘ für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“. Die Förderung wird gemäß §104b GG erfolgen, das Geld geht also an das Land Niedersachsen, das dann für die Abstimmung mit dem Landkreis verantwortlich ist. Die Kofinanzierung durch das Land oder den Landkreis wird auf zehn Prozent begrenzt, der Bund fördert 90 Prozent.