Schuntertour

Um mir ein Bild von den anstehenden Renaturierungsarbeiten in der Schunter in der Ortschaft Räbke zu machen, habe ich als örtlich zuständiger Landtagsabgeordneter zunächst den Gewässerunterhaltungsverband Schunter in Königslutter und anschließend die für die Renaturierungsmaßnahmen in Räbke vorgesehenen Schunterabschnitte am Mühlenweg und am Abschlag des Mühlengrabens in der Dorfmitte besucht. Vorsteher Werner Denneberg und Geschäftsführerin Tania Genge erläuterten mir nicht nur die bereits feststehenden Planungen zum Abbau des Sohlabsturzes und zum Bau der Fischaufstiegshilfe, sondern wiesen auch auf die erheblichen administrativen Schwierigkeiten bei der Beantragung und Abwicklung entsprechender Fördermittel beim niedersächsichen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hin. Aufgrund der sehr restriktiven Vorgehensweisen und der Ahndung selbst kleinerer Fehler, die zu Kürzungen und sogar Rückzahlungen von Zuwendungen führen können, lassen insbesondere die kleineren Verbände die Finger von derartigen Maßnahmen, die aber wegen der Bedeutung hinsichtlich der EU-Wasserrahmenrichtlinie für die Gewässerentwicklung gerade auch an kleineren Gewässern von immenser Bedeutung sind.

Zum Sachstand berichtete Vorsteher Denneberg, dass beide Maßnahmen in Räbke vom NLWKN nicht in die diesjährige Förderrunde mit aufgenommen wurden, er aber die Hoffnung habe, dass in 2023 in der landesweiten Prioritätensetzung Räbke in das Bauprogramm aufgenommen wird, zumal die wasserrechtliche Genehmigung des Landkreises Helmstedt für die Beseitigung des Sohlabsturzes am Mühlenweg bereits vorliegt und für die Fischaufstiegshilfe kurzfristig erwartet wird.

Darüber hinaus informierte mich der UV Schunter über bestehende Schwierigkeiten mit ungenauen bzw. sogar falschen Eintragungen von Verbandsgewässern in den Umweltkarten des Landes Niedersachsen und in den Karten der Katasterverwaltung. Dieses führt insbesondere bei der Zuordnung der Gewässer zu falschen Rückschlüssen hinsichtlich der Unterhaltungsverpflichtungen. Bisherige Aktivitäten des Verbandes sowohl beim NLWKN als auch beim Wasserverbandstag blieben leider bislang erfolglos. Ein weiteres noch ungelöstes Problem ist die sehr unterschiedliche Handhabung bei der finanziellen Unterstützung der Bekämpfung von Nutrias. Während die Unterhaltungsverbände II. Ordnung durchweg eine sogenannte „Schwanzprämie“ von bis zu 6,50 € pro erlegtem Nutria zahlen, halten sich Unterhaltungspflichtige von Gewässern III. Ordnung (Kommunen, Realverbände u.ä.) zurück. Hier sollte möglicherweise eine landeseinheitliche Regelung erfolgen, um Ungerechtigkeiten zu vermeiden. Auch hier führten die berechtigten Hinweise des Verbands -vorstehers noch zu keinen wirklichen Regelungen auf höherer Verbands- oder Ministerialebene.