Diesen Vormittag veröffentlichte das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport den Förderbericht für das Förderjahr 2022. Dabei wurden insgesamt 19 Millionen Euro landesweit bewilligt. Ich freue mich sehr über die Mittel, die schon wieder aus Hannover in den Landkreis Helmstedt fließen. Das Thema der Sportstättensanierung ist mir sehr wichtig. Daher bin ich immer wieder bei Sportstätten in unseren Kommunen in der Heimat zu Besuch. So war ich gemeinsam mit Falko Mohrs vor einiger Zeit beim TuS Beienrode von 1976, wo wir über die Sanierung der Sporthalle reden konnten. In einer Kraftanstrengung ist es dem Verein, dem Ortsrat und der Gemeinde Lehre gelungen, dass wir die richtigen Anträge stellen konnten. Diese Zusammenarbeit wurde heute belohnt und ich freue mich sehr darüber, dass die Turnhallensanierung in Beienrode mit der Höchstsumme von 400.000€ Zuschuss gefördert wird. Auch der zuständige Bürgermeister der Gemeinde Lehre, Andreas Busch, stimmt zu, als er mir sagte: „Wir freuen uns, dass die gemeinsamen Anstrengungen Früchte tragen und Beienrode und auch damit die Gemeinde Lehre profitieren“.
Darüber hinaus ist es in Esbeck gelungen, weitere 400.000€ für die Sanierung des Nebengebäudes der Sporthalle zu generieren. In enger Abstimmung und mit mehreren Gesprächen konnten wir die Begründung des Antrages so definieren, dass sie nun ebenfalls aus dem SPD geführten Ministerium berücksichtigt werden konnte. Hallensport ist wichtig, dadurch können viele Personen ihre Aktivitäten ausüben – so wird auch der Zusammenhalt untereinander gestärkt. Unter den zu fördernden Maßnahmen befinden sich landesweit 29 Sporthallen, von denen gleich zwei im Landkreis Helmstedt gefördert werden, 11 Hallenschwimmbäder sowie vier Sportplätze, sechs Laufbahnen und drei sonstige Maßnahmen (wie z. B. Mehrzweckgebäude).
Mit den 19 Millionen Euro kann in vielen niedersächsischen Sportstätten auch zukünftig Sport angeboten und ausgeübt werden. Von dem Programm werden in der Bilanz mehr als 230 Kommunen und 313 Vereine in Gänze unterstützt. Die Zuwendung des Landes wird in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt, bei finanzschwachen Kommunen kann der Anteil sogar bis zu 80 Prozent betragen. Die Mindestförderung liegt bei 50.000 Euro, bei Sporthallen werden maximal 400.000 Euro gefördert. Ich bin auch deswegen so glücklich über die geförderten Maßnahmen, weil zum 31. März insgesamt 100 Anträge im Ministerium eingegangen sind. Daher musste erneut eine Auswahl getroffen werden – über die Berücksichtigung der beiden Projekte, nun bereits im vierten Jahr, freue ich mich besonders.