Transparenz

Vor meiner Zeit als Abgeordneter im niedersächischen Landtag habe ich bei Volkswagen als Montagewerker gearbeitet. Dieser Arbeitsvertrag ruht und ich führe keine Tätigkeiten für Volkswagen aus. Daher erhalte ich aus dem Vertrag heraus von Volkswagen auch keinerlei finanzielle Zuwendung.

Mein Einkommen als Landtagsabgeordneter ist öffentlich und wird durch das Abgeordnetengesetz geregelt.
Dieses Abgeordnetengesetz besagt, dass ich für meine Tätigkeit eine „Diät“ i. H. v. 7.485,48 Euro im Monat (steuerpflichtig) als Grundentschädigung erhalte. Davon müssen, wie bei allen Arbeitnehmern, noch Lohnsteuer, Krankenversicherungsbeitrag etc. abgeführt werden. Ich bin Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.

Zusätzlich zur „Diät“ erhalte ich eine Aufwandsentschädigung i. H. v. 1.526,01 Euro im Monat (steuerfrei).  Von dieser Entschädigung unterhalte ich mein Wahlkreisbüro und all die anderen Aufwendungen die das Mandat mit sich bringt.

Nebentätigkeiten wie die Aufgabe als Unterbezirksvorsitzender der SPD erfülle ich ehrenamtlich und ohne Entschädigung. Auch die Mitgliedschaft in weiteren Vorständen unternehme ich ohne Entgelt.

Ich möchte mir meine Unabhängigkeit bewahren und halte die Abgeordnetenentschädigung für ausreichend.

Hier geht es zur Abgeordnetenseite des Niedersächsischen Landtages.